Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

Flucht- und Rettungspläne werden vornehmlich für öffentliche bzw. gewerblich genutzte Gebäude wie Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen usw.), Versammlungsstätten wie z.B. Theater oder sonstige „gefährdete“ Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) gefordert. Dies gilt gleichermaßen für alle Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden.

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Feuerwehrpläne stellen für die die Feuerwehr ein wichtige Grundlage dar, um sicher und im Brand- bzw. Gefahrenfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können. Sie dienen der Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt und helfen bei der Beurteilung der Ausgangslage. Die Einsatzleitung der Feuerwehr kann sich so schon während der Anfahrt einen Überblick z.B. über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte machen. Diese Hilfestellung kann unter Umständen dazu beitragen, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden.

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Eine Brandschutzordnung hat den Zweck, durch betriebsbezogene Informationen, Aufgabendefinitionen sowie Verhaltensvorgaben den betrieblichen Brandschutz zu organisieren. Gem. DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ sind sowohl allgemeine als auch auf das jeweilige Objekt speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln in Bezug auf Brandverhütung Brandbekämpfung Verhalten bei Bränden Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen zu defnieren.

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