Feuerwehrpläne stellen für die die Feuerwehr ein wichtige Grundlage dar, um sicher und im Brand- bzw. Gefahrenfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können. Sie dienen der Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt und helfen bei der Beurteilung der Ausgangslage. Die Einsatzleitung der Feuerwehr kann sich so schon während der Anfahrt einen Überblick z.B. über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte machen. Diese Hilfestellung kann unter Umständen dazu beitragen, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden.
Die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ regelt die Inhalte und Darstellung von Feuerwehrplänen. Wichtigste Bestandteile sind:
die Darstellung der baulichen Anlage Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse Durchfahrtsbreiten und -höhen Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung Trennwände, Brandabschnitte Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen Bodeneinläufe Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom
Feuerwehrpläne bestehen im Allgemeinen aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan, deren Inhalte sich wie folgt gliedern:
Objektpläne (Geschosspläne):
Hierin enthalten sind u.a. Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenhäuser, FW-Aufzüge, Gefahrenbereiche, Brandabschnitte und -wände, RWA-Bedienstellen, Hydranten- und Steigleitungen, Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprinkleranlagen. Diese werden jeweils mit den in der DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ und DIN 14034 „Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen“ festgelegten Symbolik dargestellt. In besonderen Fällen kann zusätzlich ein Detailplan gefordert werden. Auf den Geschossplänen ist eine Maßstabsleiste von 10 Metern ausreichend.
Übersichtslageplan:
Hier ist ein Grundrissplan des gesamten Objektes mit Bezeichnung und Geschossangaben der einzelnen Gebäude, Brandabschnitte, Zugänge bzw. Zufahrten, Flächen für die Feuerwehr etc. dargestellt. Weiter sind angrenzende Nachbargebäude, deren Nutzung, Straßen und Löschwasserversorgung auf dem Grundstück sowie in unmittelbarer Umgebung deutlich zu machen. Der Übersichtsplan ist mit einem Raster von 10 Metern zu versehen.
Weiter ist ein Verzeichnis mit Legende als Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole sowie ein Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation zu erstellen. Hier werden möglicherweise gelagerte oder verwendete Gefahrstoffe, sowie mögliche Schutzmaßnahmen und zu verwendende Löschmittel aufgeführt.
Alarmhupen, Rettungskennzeichen, tragbare Feuerlöscher, Brandmelder sowie etwaige Bemaßungen sind nicht in Feuerwehrplänen aufzuführen.
Die Darstellungsweise ist ebenfalls in der DIN 14095 klar geregelt. Hier finden sich Angaben über Papierformat und Qualität Maßstab und Raster zum Abmessen von Entfernungen Planausrichtung mit Angabe der Himmelsrichtung Beschriftung des Objektes Angaben zu Gefahrenschwerpunkten Flächenkennzeichnungen usw. Feuerwehrpläne sind grundsätzlich kein Bestandteil der Bauvorlagen. In Einzelfällen kann die Baugenehmigungsbehörde diese jedoch fordern.
Eigentümer der baulichen Anlage bzw. Genehmigungsinhaber haben für die Bereitstellung der Feuwehrläne Sorge zu tragen und sind auch für die Aktualität der Pläne verantwortlich. Grundsätzlich sind Feuerwehrpläne nur durch sachkundiges Personal zu ertstellen und bedürfen ausnahmslos der Abstimmung bzw. der Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Der Feuerwehrplan beinhaltet zwar die örtlichen Gegebenheiten, enthält aber keinerlei Angaben zur Einsatzstrategie der Feuerwehr. Die Pläne sind jedoch die Grundlage für die Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen. Diese enthalten dann weitergehende Festlegungen und Informationen für den Feuerwehreinsatz, wie z.B. für die Erstalarmierung von Feuerwehreinheiten und zum einsatztaktischen Vorgehen.