Nach § 11 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ist für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist der Brandschutznachweis als Bauvorlage erforderlich. Dieser stellt eine objektbezogene Bauvorlage dar, mit dessen Hilfe nachgewiesen wird, dass die baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden.
Bei der Erstellung Ihres Brandschutznachweises setzen wir auf mehrjährige Erfahrung im vorbeugenden baulichen Brandschutz und fundiertes Wissen als Brandschutzsachverständige.
Bereits im Rahmen der Ausführungsplanung ist eine fachlich fundierte Beratung der jeweiligen Fachplaner und Architekten hinsichtlich brandschutztechnischer Fragestellungen bis hin zur ausführungsreifen Lösung der Planung zielführend. Gerne stehen wir Ihnen in allen Phasen Ihres Projektes beratend zur Seite und haben dabei immer Ihre finanziellen und zeitlichen Ziele im Auge.
Im Verlauf eines Projektes kommen immer wieder unvorhergesehene und vor allem individuelle brandschutztechnische Fragestellungen auf.
Gerne arbeiten wir Ihnen für die verschiedenen Themen und Aufgabenstellungen fachtechnische Stellungnahmen, brandschutztechnische Bewertungen, Handlungsempfehlungen oder Soll-Ist-Abgleiche aus.